Die Bundesregierung will, dass unser Land beim Ausbau des 5G-Netzes an
der Weltspitze dabei ist – doch das ist gar nicht mal so einfach. Müssen
wir nun bangen, ob der Standard überhaupt kommt?
Der kommende
5G-Standard für mobile Netzwerke ist vielversprechend. Neben deutlich
höheren Übertragungsraten als beim schon recht schnellen LTE (4G) ist
die Reaktionszeit kurz. Das macht die neue Technologie nicht nur für
Mobilfunkanbieter, sondern auch für autonome Autos und das Internet der
Dinge (Internet of Things, IoT) interessant. Geht es nach dem Willen der
Bundesregierung, soll Deutschland bei 5G federführend sein. Kleine
Tarifanbieter wie Aldi Talk befürchten jedoch, bei den aktuellen Plänen
den Anschluss zu verlieren. Etwas kritisch gestaltet sich zudem die
Frequenzversteigerung – Grüne und Union sehen hier Probleme.
5G: Kommt der Standard nicht?
Die
Grünen fordern einen Stopp der Versteigerungen sowie eine
Neuausrichtung der Rahmenbedingungen. Laut dem Grünen-Abgeordneten
Oliver Krischer sei es in den vergangenen Jahren bei den Auktionen zu
Fehlern gekommen, die letztlich dazu führten, dass die Leistungsbilanz
des Mobilfunknetzes in Deutschland eher dürftig aussieht. „Die
Versteigerung der 5G-Frequenzen muss umgehend gestoppt werden, weil
sonst der Stillstand im deutschen Mobilfunknetz für viele Jahre
zementiert wird.“ Die nächsten freiwerdenden Frequenzen für 5G stünden
erst ab 2025 und 2033 zur Verfügung. Krischer setzt daher auf eine
„mutige Neuausrichtung, die endlich die Unterversorgung des ländlichen
Raums beendet, die die hohen Mobilfunk-Tarife senkt und einen
tatsächlichen Roll-Out des neuen 5G Standards in größerem Umfang
unterstützt.“ Auch die Union meldet sich zu Wort: Den Mobilfunkanbietern
müssten klarere Vorgaben beim Kampf gegen Funklöcher gemacht werden,
forderten führende Unions-Abgeordnete.
5G-Netz: Sterben günstige Anbieter aus?
Aldi
Talk, Edeka smart, Lidl Connect, Congstar und viele weitere Anbieter
lassen ihre Kunden für kleines Geld telefonieren und surfen. Dafür
nutzen sie die Netze der Betreiber Telefónica, Vodafone und Telekom. Nun
fürchten die sogenannten virtuellen Netzbetreiber, dass sie im 5G-Markt
bald keine Chance mehr haben. Das macht eine Stellungnahme des
Branchenverbandes „Mobile Virtual Network Operators Europe“ (MVNO
Europa) deutlich. Darin fordern die Betreiber eine klare Regelung für
den Zugang der entsprechenden Netze und Frequenzen. Dem zuständigen
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und den drei großen
Providern wirft der Verband vor, beim Mobilfunkgipfel im Juli bereits
die Lizenzen für das 5G-Netz unter sich ausgehandelt zu haben. Damit
wäre Deutschland auf dem Weg in eine „Mobilfunk-Oligarchie“, denn die
kleinen Betreiber könnten ohne die explizite Erlaubnis von Telekom &
Co. einpacken. Scheuer selbst verteidigt sich im Gespräch mit dem
Spiegel: „Es ist mir wichtig, dass wir in Deutschland einen Rahmen
haben, bei dem sich Investitionen in die Netze lohnen und Deutschland
zügig zum Leitmarkt für 5G entwickelt werden kann.“ In einer Sitzung am
24. September will der Beirat der Bundesnetzagentur über die Vergabe des
Netzes beraten, eine Entscheidung ist am 26. November 2018 zu erwarten.
5G-Frequenzen: Streit um Versorgungsauflagen
Da
der Glasfaserausbau im ländlichen Raum teils schleppend voranschreitet,
gilt der 5G-Standard als eine zügige und unkomplizierte Methode,
schnelles Internet auf dem Land anzubieten. Es ist ein politischer
Streit um die Frage entbrannt, welche Versorgungsauflagen an die Vergabe
der 2-Gigahertz- und 3,6-Gigahertz-Frequenzen für ländliche Regionen
gekoppelt sein sollen. Vor allem Bayern stellt zahlreiche Bedingungen.
Die Branche sieht die Verzögerung indes relativ entspannt, da ein
Großteil des Spektrums erst 2021 zur Verfügung steht.
5G: Lokale Vergabe von Frequenzen
Die
Bundesnetzagentur (BNetzA) teilt 5G-Frequenzen auch für die lokale und
regionale Nutzung auf Antrag zu. Dafür sind die Bereiche 3.700 bis 3.800
Megahertz und 26 Gigahertz reserviert. Das soll unter anderem
regionalen Netzanbietern wie Wilhelm.tel, kleinen und mittleren
Unternehmen sowie Gemeinden und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft
den neuen Funkstandard ermöglichen. Die BNetzA will die Voraussetzungen
für das Antragsverfahren rechtzeitig vor der Versteigerung der anderen
Frequenzbereiche bekannt geben.
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