Infolge eines Patentstreits muss Apple den Verkauf zweier iPhone-Modelle
zeitnah einstellen. Das Landgericht München entschied in mehreren
Punkten zugunsten des Chipherstellers Qualcomm.
Vorläufiger Höhpeunkt im Patentstreit zwischen Qualcomm und Apple: Wie
das Landgericht München entschied, muss Apple den Verkauf der älteren
Smartphone-Modelle iPhone 7 und iPhone 8 sowie des iPhone X einstellen.
Dabei müssen die genauen Details des Verkaufsstopps noch festgelegt
werden. Während Qualcomm die Auffassung vertritt, dass die
entsprechenden iPhones überall aus dem Handel verschwinden müssten, will
Apple die Modelle lediglich nicht mehr selbst in seinen eigenen Apple
Stores vertreiben, wohingegen Mobilfunkanbieter und Einzelhändler sie
weiter verkaufen sollen.
Zudem tritt das Verkaufsverbot erst in Kraft, nachdem der Chiphersteller
die Summe von 668,4 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegt hat. Dies
soll in den nächsten Tagen erfolgen.
Noch ungeklärt ist die Höhe einer Schadensersatzzahlung die Apple infolge des Gerichtsurteils ebenfalls leisten muss.
Das Patent, welches Qualcomm verletzt sieht, betrifft die Regulierung
des Stromverbrauchs der Prozessoren in den betroffenen Smartphones.
Apple und sein Zulieferer geben an, eine eigene Lösung dafür gefunden zu
haben, sodass das Patent von Qualcomm keine Rolle spiele. Qualcomm
zweifelte dies an und zog vor Gericht - wie auch schon wegen mehrerer
anderer Punkte.
Da Apple die geheime Technologie bislang nicht offenlegte, entschied das Gericht auf Basis der Angaben von Qualcomm.
Andere Streitpunkte zwischen Apple und Qualcomm betreffen Lizenzgebühren und die anteilige Beteiligung an den iPhone-Einnahmen.
Auch in China hatte Qualcomm bereits einige Verkaufsverbote gerichtlich
durchsetzen können, dabei ging es u.a. um Software-Patente beim iPhone
6.
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